Die Britischen Jungferninseln (BVI) übernimmt Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz

Die Britischen Jungferninseln (BVI) übernimmt die Anforderungen an die wirtschaftliche Substanz, die ab gelten 1 Januar 2019 (mit einer sechsmonatigen Übergangsfrist für bestehende Rechtsträger) wenn es eine der folgenden „relevanten Aktivitäten“ durchführt:

  • Bankgeschäft
  • Versicherungsgeschäft
  • Fondsverwaltungsgeschäft
  • Finanzierungs- und Leasinggeschäft
  • Zentralgeschäft
  • Schifffahrtsgeschäft
  • Geschäfte halten
  • Geschäft mit geistigem Eigentum
  • Vertriebs- und Servicecentergeschäft.

Wenn die wirtschaftliche Substanz versagt, Das nicht auf den BVI ansässige Unternehmen muss nachweisen, dass es ansässig ist (und besteuert) in einer anderen Gerichtsbarkeit. Auf den Britischen Jungferninseln registrierte Unternehmen sind in Hongkong weit verbreitet.

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