Wenn Sie eine US LLC als Holdinggesellschaft verwenden: Sie müssen einen FBAR-Bericht einreichen
Wenn Sie Ihre US LLC als Aktionär eines anderen nicht US-amerikanischen Unternehmens verwenden, und dieses nicht US-amerikanische Unternehmen hat ein Bankkonto: Sie müssen jedes Jahr einen FBAR-Bericht einreichen, wenn dieser Anteil gleich oder mehr ist als 50%. Die Strafe für die Nichteinreichung beträgt 10.000 US-Dollar. Vielleicht möchten Sie Ihre Struktur bald ändern…